Die Rechtsschutzversicherung
Damit Ihr Recht Ihr Recht bleibt
Gut, wenn Ihnen Rechtsstreitigkeiten erspart bleiben. Aber eben nicht sicher. Die Zahl der Fälle, die vor einem Richtertisch gelöst werden müssen, ist hoch, und gefeit ist dagegen kaum jemand. Ob im Beruf, beim Online-Shopping oder im Straßenverkehr – Streitigkeiten lauern quasi „an jeder Ecke“.
Und selbst wenn Sie der vernünftigen Meinung sind, dass man Streit auch ohne Richter lösen kann, sollten Sie die Konfliktbereitschaft anderer Menschen nicht unterschätzen.
Schauen wir uns einmal zwei Bereiche an, die für Sie wichtig sind oder werden können: Die private Rechtsschutzversicherung und der Bauherren-Rechtsschutz.
Die vier Bereiche des Rechtsschutzes
Wir unterscheiden folgende Bereiche des Rechtsschutzes:
- Privat-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
- Berufs-Rechtsschutz
Und hier können Sie sich ein Bild darüber machen, was zu unseren Paketen gehört:
Privat | Verkehr | Haus und Wohnung | Beruf | |
Telefonische Erstberatung für den Rechtsschutz | Ja | Ja | Ja | Ja |
Steuerrechtsschutz | Ja | Ja | Ja | Ja |
Rechtsschutz bei Schadenersatz | Ja | Ja | Nein | Ja |
Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten | ja | Ja | Nein | Ja |
Rechtsschutz für Soziales | Ja | Nein | Nein | Ja |
Standes- und Disziplinarrechtsschutz | Ja | Nein | Nein | Ja |
Rechtsschutz für Sachen- und Vertragsrecht | Ja | Ja | Nein | Nein |
Opfer-Rechtsschutz | Ja | Nein | Nein | Ja |
Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten | Ja | Nein | Nein | Nein |
Beratungsrechtsschutz beim Erbrecht, beim Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht | Ja | Nein | Nein | Nein |
Spezieller Rechtsschutz bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten | Ja | Nein | Nein | Nein |
Rechtsschutz als Arbeitgeber bei angestelltem Hauspersonal | Ja | Nein | Nein | Nein |
Arbeitsrechtsschutz für Menschen mit geringfügiger Beschäftigung | Ja | Nein | Nein | Nein |
Verwaltungsrechtsschutz bei Verkehrssachen | Nein | Ja | Nein | Nein |
Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz | Nein | Nein | Ja | Nein |
Arbeitsrechtsschutz | Nein | Nein | Nein | Ja |
Spezieller Strafrechtsschutz im beruflichen Bereich | Nein | Nein | Nein | Ja |
Rechtsschutz für Arbeitnehmer bei Aufhebungsverträgen (Kostenübernahme bis 1.000 Euro) | Nein | Nein | Nein | Ja |
Häufig gestellte Fragen
Es folgen ein paar häufig gestellte Fragen. Wenn Sie eine andere Frage haben, wenden Sie sich einfach an uns.
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie spätestens zwei Wochen nach dem im Antrag genannten Beginn Ihren Beitrag gezahlt haben. Zahlen Sie erst später, beginnt auch der Versicherungsschutz entsprechend später. Unabhängig davon müssen Sie die jeweiligen Wartezeiten berücksichtigen.
Ja, wenn sie dort auch ihren ersten Wohnsitz angemeldet hat. Lediglich, wenn Sie ausschließlich Verkehrs-Rechtsschutz versichert haben, beschränkt sich die Versicherung Ihrer Partnerin auf die Funktion der Beifahrerin.
Wir empfehlen Ihnen unser zertifiziertes Rechtsschutz-Telefon INFO§TEL, das Sie unter der 0800 4636835 oder 0800 INFOTEL erreichen können. Meist erhalten Sie als unser Kunde dort Termine ohne lange Wartezeiten. Sie können aber auch einen Anwalt Ihrer Wahl kontaktieren, denn bei uns genießen Sie die freie Anwaltswahl.
Die Bauherren-Rechtsschutz
Wer eine Immobilie baut, umbaut oder saniert, ist gut beraten, wenn er einen Rechtsanwalt an seiner Seite weiß. Denn im Zuge solcher Vorhaben passieren immer wieder Dinge, die letztlich durch ein Gericht entschieden werden müssen. Genau dafür ist die Bauherren-Rechtsschutz gedacht.
Folgende Leistungen können Sie erwarten:
- Rechtsschutz im Sachen- und Vertragsrecht
- Versicherungssumme: 100.000 Euro für jeden Fall des Rechtsschutzes
- Selbstbeteiligung: nur 250 Euro
- Keine Wartezeit, Sie sind sofort versichert
- Im Zusammenhang mit einer Finanzierung oder einer dafür ausgewählten Versicherung rund um Ihr geplantes Bauvorhaben
Zudem erhalten Sie mit unserem Baustein „MEINRECHT Rechtsservice in allen Fragen.
Das sollten Sie wissen
Einige Punkte sollten Sie wissen, wenn Sie sich für eine Bauherren-Rechtsschutz entscheiden:
- Den Bauherren-Rechtsschutz gibt es nicht nur in Verbindung mit einer Immobilienfinanzierung. Sie kann auch mit einer Bauleistungsversicherung, einer Bauherren-Haftpflicht, einer integrierten Feuerrohbauversicherung (mit Gebäudeversicherung), einer Bauhelfer-Unfallversicherung bzw. der PVHB-Vollkombi für Hauseigentümer bei einem öffentlichen Versicherer oder Ihrer Sparkasse kombiniert werden.
- Wenn Sie den Antrag stellen, darf der Baubeginn noch nicht erfolgt sein. Gleiches gilt für vergleichbare Maßnahmen wie eine Sanierung oder ähnlichem.
- Wenn Sie ein Haus kaufen, müssen Sie zunächst den Antrag auf die Bauherren-Rechtsschutz stellen, erst danach darf die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erfolgen.
- Gewerblich genutzte Objekte sind von der Bauherren-Rechtsschutz ausgeschlossen.
- Auch wenn es Konflikte wegen der Baufinanzierung gibt, greift die Versicherung nicht
- Eine vorsorgliche Rechtsberatung (beispielsweise die allgemeine Prüfung des notariellen Kaufvertrages) ist nicht vorgesehen.
Noch ein paar Worte zu dem Begriff „Baubeginn“: Der Baubeginn meint den Zeitpunkt, an dem die Erdarbeiten beginnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Versicherungsnehmer oder ein Dritter mit diesen Arbeiten beginnt. Der Beginn der Erdarbeiten wird meist als „erster Spatenstich“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten wie das Laden, Lösen, Fördern, Einbauen oder Verdichten des Bodens.
Ebenfalls zum Baubeginn zählen der Abriss alter Gebäude oder Gebäudeteile und sonstiger baulicher Anlagen, die dem Zweck der Bauvorbereitung dienen. Außer Betracht bleiben vorgelagerte Arbeiten, zu denen die Räumung und Säuberung des Grundstücks gehören. Das kann etwa das Fällen von Bäumen beinhalten, oder auch das Entfernen von Schutt oder losem Abfall.
Häufig gestellte Fragen
Hier kommen einige der häufig gestellten Fragen, die Sie natürlich erweitern können, wenn Sie sich mit Ihrer Frage mit uns in Verbindung setzen.
Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall beträgt 250 Euro. Für den Fall, dass durch eine erste Beratung das Problem bereits behoben werden kann, wird die Selbstbeteiligung nicht fällig.
Übernommen werden bis zu 100.000 Euro pro Rechtsschutzfall. Diese sind für Gerichte, Anwälte, Zeugen, Reisekosten, Sachverständige (falls durch das Gericht als notwendig erachtet) und – falls erforderlich – für die Kosten der Gegenseite gedacht.
Die Versicherung wird für fünf Jahre abgeschlossen. Wenn Sie vor Ende dieses Zeitraums die Bauherren-Rechtsschutz kündigen, erlischt der Versicherungsschutz entsprechend der Kündigungsfrist.
wir sind die zweitälteste Versicherung in Deutschland
Und vielleicht die, die sich am besten gehalten hat
Service
Kommunikation ist alles! Deswegen setzen wir auf alle Kanäle – Sie können uns anrufen, einen Brief schreiben, eine Mail und sogar eine Postkarte, wenn Sie mögen. Sie haben die Wahl – Wir den passenden Service.
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